Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Wie bieten Möglichkeiten für: Einzelunternehmer,GbR Gesellschafter, Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt), Freiberufler, Angestellte, Personen über 55 Jahre, Rentner

statistikFür junge Menschen ist die private Krankenversicherung attraktiv. Private Krankenversicherung werben um junge Gutverdiener. Mit billigen Tarifen locken sie neue Mitglieder an. Aber im Laufe der
Jahre steigen die Kosten massiv.

Wenn Sie bereits 55 Jahre oder älter sind und in die gesetzliche Krankenversicherung zurück möchten, sind die Möglichkeiten sehr gering. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich stark beschränkt. Die Aussicht,
einen großen Teil der bescheidenen Altersrente für die Beitragszahlung zur PKV aufzuwenden, stellt besonders für viele Selbständige ein unlösbares Problem dar. Aber es gibt häufig Lösungsmöglichkeiten. Hierzu sind die individuellen persönlichen Verhältnisse genau zu prüfen, um den geeigneten Ansatzpunkt im Einzelfall zu finden, wie zum Beispiel eine Rückkehr über die Familienversicherung. Weiterhin könnte die Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 ein möglicher Rettungs-anker sein. Die privaten Krankenversicherungen bieten auf diese Fragestellung hin lediglich Beitragsoptimierungen an, was allerdings in den wenigsten Fällen eine akzeptable Lösung ist. Eine individuelle Beratung lohnt sich in jedem Fall.

  1.  DAS PROBLEM
    Austritt aus der privaten Krankenversicherung (PKV) - Viele privat Krankenversicherte denken nachÄnderung ihrer Lebensumstände und mit Blick auf Beitragserhöhungen über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Oft stehtman hier jedoch großen Hindernissen gegenüber.Die spätere Rückkehr oder der spätere Eintritt von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung soll durch die Sozialgesetzgebung der letzten Jahre verhindert werden.
  2. Die Rechtslage
    Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Es bestehen für sehr viele Versicherte jedoch, nach umfassender sozialrechtlicher Prüfung, juristische Schlupflöcher, um in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Dies gilt insbesondere auch für über 55-Jährige, langjährig privat Versicherte und auch für zahlreiche Rentner.
  3. DIE LÖSUNG
    Reden Sie mit uns und vereinbaren Sie einen Termin - Wir bieten juristische Begleitung, speziell für über 55-Jährige zugeschnitten, die auch nach langjähriger Mitgliedschaft in der privaten Kranken-
    und Pflegeversicherung – auch im Rentenalter – in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wechseln wollen.

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